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   BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97   

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https://dejure.org/1997,5596
BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97 (https://dejure.org/1997,5596)
BVerfG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97 (https://dejure.org/1997,5596)
BVerfG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 2 BvR 1595/97 (https://dejure.org/1997,5596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit von unmittelbar gegen das BaySchwBerG gerichteten Verfassungsbeschwerden mangels eigener und gegenwärtiger Betroffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des bayerischen Gesetzes über die Schwangerenberatung

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 809
  • FamRZ 1997, 1470 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97
    Diese Zulässigkeitsvoraussetzungen beruhen auf den Grundsätzen des Rechtsschutzbedürfnisses und der Subsidiarität sowie darauf, daß die Verfassungsbeschwerde nicht als Popularklage ausgestaltet ist (vgl. BVerfGE 60, 360 [370]).

    Dies hat der Beschwerdeführer substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 60, 360 [371]).

    Eine solche Ausweitung erscheint namentlich in Situationen nicht vertretbar, in denen sich schwer abschätzen läßt, wie die konkrete Beschwer der Betroffenen im Vergleich zu anderen im Zeitpunkt der Rechtsanwendung aussehen wird (vgl. BVerfGE 60, 360 [371]).

  • BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 471/70

    Zulässigkeitsvoraussetzungen bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97
    Bloße Reflexwirkungen einer gesetzlichen Norm reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 34, 338 [340]).
  • BVerfG, 18.12.1951 - 1 BvR 222/51

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen autonome Satzungen - Vertretung im

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97
    Grundsätzlich müssen die Voraussetzungen der angegriffenen Vorschrift in der Person des Beschwerdeführers bereits vorliegen (vgl. BVerfGE 1, 91 [96]).
  • BVerfG, 30.05.1961 - 2 BvR 366/60

    Friedenswahlen

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97
    Aus den von den Beschwerdeführerinnen zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Bestimmungen über das aktive und passive Wahlrecht (vgl. BVerfGE 13, 1 [10 - 12]; 47, 253 [270 f.]) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97
    Zwar kann der Landesgesetzgeber seine Kompetenz auch dann überschreiten, wenn er zu einem Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung Vorschriften erläßt, die inhaltlich der den Gegenstand betreffenden rechtswirksamen und abschließenden Bundesregelung entsprechen (vgl. BVerfGE 36, 342 [363 f.]).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97
    Aus den von den Beschwerdeführerinnen zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Bestimmungen über das aktive und passive Wahlrecht (vgl. BVerfGE 13, 1 [10 - 12]; 47, 253 [270 f.]) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97
    Die Verfassungsbeschwerde würde sich andernfalls im Ergebnis zur Popularklage ausweiten, da eine virtuelle Betroffenheit des Staatsbürgers fast stets zu bejahen wäre (vgl. BVerfGE 1, 97 [102]).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung - Zwischenurteil

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Situation, die der Entscheidung der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, S. 809) zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz zugrundelag.

    Insofern ist der vorliegende Fall vergleichbar mit der Situation, die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Schwangerenberatungsgesetz (NJW 1998 S. 809) zu Grunde lag, in der sich das Bundesverfassungsgericht zuletzt.

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